Rechtsprechung
   BVerwG, 05.11.1985 - 1 WB 20.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3262
BVerwG, 05.11.1985 - 1 WB 20.85 (https://dejure.org/1985,3262)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.1985 - 1 WB 20.85 (https://dejure.org/1985,3262)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 1985 - 1 WB 20.85 (https://dejure.org/1985,3262)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,3262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Soldat - Neuerstellung einer dienstlichen Beurteilung - Bewertung von Einzelmerkmalen - Zusammenfassende Wertung - Beurteilungsbestimmungen - Beurteilungsmaßstab

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2005 - 1 A 4240/03

    Mitwirkung von Beamten einer niedrigeren Besoldungsgruppe am

    vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 23. September 2004 - 2 A 8.03 -, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 43, vom 7. November 1962 - 6 C 144.61 -, Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 6, Beschluss vom 5. November 1985 - 1 WB 20.85 -, NZWehrr 1986, 130 (Leitsätze) und juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9. September 2004 - 1 Q 53/04 -, juris, die ebenfalls keine besonderen Anforderungen an die Würdigung der Aussagen von am Beurteilungsverfahren beteiligten Zeugen stellen.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. November 1985 - 1 WB 20.85 -, a.a.O.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. November 1985 - 1 WB 20.85 -, a.a.O (für den Fall, dass eine Beurteilung vollständig aufgehoben und durch eine neue Beurteilung ersetzt wird).

  • BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 194.88

    Unzulässige Beschwerde - Voraussetzungen einer Sachentscheidung - Versäumnis der

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 63, 3; 73, 308, 310 [BVerwG 24.11.1981 - 1 WB 81/79]; BVerwG Beschluß vom 5. November 1985 - 1 WB 20/85 - m.w.N.) ist das eigentliche, in der Beurteilung enthaltene Werturteil Ausdruck einer vom Gericht nicht nachvollziehbaren Einschätzung der Persönlichkeit und Leistung des Soldaten durch den Beurteilenden; insoweit ist eine Überprüfung nur statthaft, ob diese Einschätzung auf sachlichen Erwägungen und auf zulässig verwerteten Erkenntnissen beruht (BVerwG a.a.O.).

    Diese Verpflichtung, die auch in früheren Fassungen der PERSKM sinngemäß zum Ausdruck gebracht war, ist nicht nur im Interesse des Dienstherrn zur Gewährleistung einer sachgerechten Personalführung zu erfüllen, sondern dient jedenfalls auch dem Schutz des zu beurteilenden Soldaten zur Verwirklichung des Leistungsprinzips und des Gleichbehandlungsgebots (BVerwG Beschluß vom 5. November 1985 - 1 WB 20/85).

  • BVerwG, 07.11.1989 - 1 WB 33.89

    Beurteilung - Stellungnehmender höherer Vorgesetzter - Befangenheit des

    Die Gewichtung der Einzelmerkmale für die Vergabe der Gesamtnote muß unter Berücksichtigung der im Einzelfall wahrgenommenen Aufgabenstellung und ihrer besonderen Schwierigkeiten dem Beurteilenden überlassen bleiben (vgl. BVerwG Beschluß vom 5. November 1985 - 1 WB 20/85).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 5. November 1985 - 1 WB 20/85) ist diese Verpflichtung des stellungnehmenden Vorgesetzten nicht nur im Interesse einer sachgerechten Personalführung zu erfüllen, sondern dient jedenfalls auch dem Schutz des zu beurteilenden Soldaten zur Verwirklichung des Leistungsprinzips und des Gleichbehandlungsgebots.

  • BVerwG, 06.11.1990 - 1 WB 119.90

    Anfechtung der Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer Beurteilung -

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 63, 3; 73, 308, 310 [BVerwG 24.11.1981 - 1 WB 81/79]; BVerwG Beschluß vom 5. November 1985 - 1 WB 20/85 - m.w.N.) ist das eigentliche, in der Beurteilung enthaltene Werturteil Ausdruck einer vom Gericht nicht nachvollziehbaren Einschätzung der Persönlichkeit und Leistung des Soldaten durch den Beurteilenden; insoweit ist eine Überprüfung nur statthaft, ob diese Einschätzung auf sachlichen Erwägungen und auf zulässig verwerteten Erkenntnissen beruht (BVerwG Beschluß vom 5. November 1985 - 1 WB 20/85).

    Stellungnehmende Vorgesetzte haben in ihrem Verantwortungsbereich für die Anwendung eines angemessenen Beurteilungsmaßstabes u.a. dadurch Sorge zu tragen, daß sie sich nicht nur über den Beurteilten, sondern auch über den Beurteilenden möglichst umfassende eigene Erkenntnisse verschaffen (BVerwG Beschluß vom 5. November 1985 - 1 WB 20/85) und für einen Vergleich der Beurteilungen innerhalb ihres Bereiches und mit der Gesamtbeurteilungslage eintreten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2007 - 6 B 218/07

    Streit über die Beurteilung eines Beamten; Kriterien für eine angemessene

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Februar 1978 - B 74.77 -, BVerwGE 63, 3, und vom 5. November 1985 - 1 WB 20/85 -, NZWehrr 1986, 130 (LS); OVG NRW, Beschluss vom 25. Mai 2004 - 1 A 1732/03 -, Schütz, BeamtenR, ES/D I 2 Nr. 70.
  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 WB 141.87

    Beurteilung - Stellungnahme - Befangenheit - Wehrrecht - Soldat - Beurteilung -

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwG Beschlüsse vom 19. Mai 1981 - 1 WB 6/81 - und vom 5. November 1985 - 1 WB 20/85) sind Beurteilungen naturgemäß subjektive Wertungen des Leistungsvermögens und des Persönlichkeitsbildes des Soldaten, so daß die Anwendung unterschiedlicher Maßstäbe nicht völlig ausgeschlossen werden kann; soweit in einer solchen Divergenz ein Mangel des Beurteilungsvorgangs zu sehen ist, muß er jedoch solange hingenommen werden, wie es kein Beurteilungssystem gibt, das unterschiedliche Wertungen von vornherein ausschließt.
  • BVerwG, 01.09.2008 - 1 WDS-VR 13.08
    Dieser Zeitraum, nach dessen Ablauf eine Neufassung der Beurteilung nicht mehr sinnvoll ist, lässt sich nach der Rechtsprechung des Senats nicht generell bestimmen, sondern ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (Beschluss vom 5. November 1985 - BVerwG 1 WB 20.85 - NZWehrr 1986, 130; vgl. auch Beschluss vom 15. März 1994 a.a.O.).
  • VG Düsseldorf, 23.05.2014 - 13 K 7118/12

    Bindung der Ergebnisse der Gremiumsbesprechung für die Dienststellenleiter;

    BVerwG, Beschluss vom 5. November 1985 - 1 WB 20.85 -, juris, Rn. 29.
  • BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 173.90

    Wehrrecht - Beurteilung - Beurteilung von Sachkundigen Mitarbeitern

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 63, 3; Beschlüsse vom 24. November 1981 - BVerwG 1 WB 81.79 - <BVerwGE 73, 308 [310]> und vom 5. November 1985 - BVerwG 1 WB 20.85 - m.w.N.) ist das eigentliche, in der Beurteilung enthaltene Werturteil Ausdruck einer vom Gericht nicht nachvollziehbaren Einschätzung der Persönlichkeit und Leistung des Soldaten durch den Beurteilenden; soweit ist eine Überprüfung nur statthaft, ob diese Einschätzung auf sachlichen Erwägungen und auch zulässig verwerteten Erkenntnissen beruht (Beschluß vom 5. November 1985 - BVerwG a.a.O. -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2007 - 6 B 650/07

    Rechtmäßigkeit einer behördlichen Auswahlentscheidung bei Zugrundelegung einer

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Februar 1978 - I WB 74.77 -, BVerwGE 63, 3, und vom 5. November 1985 - 1 WB 20.85 -, NZWehrr 1986, 130 (LS); OVG NRW, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 6 B 218/07 - (Juris).
  • BVerwG, 15.03.1994 - 1 WB 6.94

    Anspruch auf ersatzlose Aufhebung einer Stellungnahme zur planmäßigen Beurteilung

  • BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 96.91

    Anfechtung einer Beurteilung durch einen Soldaten - Selbstständige Anfechtung

  • BVerwG, 22.02.1989 - 1 WB 112.88

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Aufhebung einer Stellungnahme durch einen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht